Klicken Sie hier, um die Kandidaten kennenzulernen
Lernen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten kennen, die sich bei der Kirchenvorstandswahl für die Kirchgemeinde Großenhainer Land zur Wahl stellen.
Die persönliche Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten findet am Sonntag, 30. August 2026, um 10:30 Uhr im Gottesdienst in der Marienkirche Großenhain statt. Wir laden Sie herzlich ein, die Kandidatinnen und Kandidaten kennenzulernen und sich ein Bild von den Menschen zu machen, die Verantwortung für unsere Kirchengemeinde übernehmen möchten.
Die Wahl findet am Sonntag, 13. September 2026, im Anschluss an den Gottesdienst in der Marienkirche Großenhain statt. Die Stimmabgabe ist dort bis 17:00 Uhr möglich.
Alle Gemeindeglieder, die im Wählerverzeichnis der Kirchgemeinde Großenhainer Land eingetragen sind, sind herzlich eingeladen, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie wahlberechtigt sind, hilft Ihnen das Pfarramt gerne weiter.
Briefwahl
Falls Sie am Wahltag nicht persönlich teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Die Briefwahlunterlagen können bis spätestens 8. September 2026 im Pfarramt beantragt werden. Die ausgefüllten Unterlagen können per Post oder persönlich im Pfarramt beziehungsweise am Wahltag abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass verspätet eingehende Briefwahlunterlagen leider nicht mehr berücksichtigt werden können.
Weitere Informationen zum Ablauf der Kirchenvorstandswahl finden Sie unter https://kirchenvorstand-sachsen.de/.
Ihre Stimme zählt – gestalten Sie die Zukunft unserer Kirchengemeinde mit!
Einsprüche
Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Kandidatenliste schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand Einspruch einlegen gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidaten (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 KVBO). Der Kirchenvorstand hat binnen zwei Wochen zu entscheiden. Gibt er dem Einspruch nicht oder nicht in vollem Umfang statt, so hat er ihn mit seiner Stellungnahme unverzüglich an das Regionalkirchenamt weiterzugeben, das binnen einer Woche endgültig schriftlich und begründet zu entscheiden hat. Einsprüche haben keinen Einfluss auf den Fortgang des Wahlverfahren