eintreten und WIEDER eintreten
Sie möchten in die evangelische Kirche eintreten?
Vielleicht hat Gott Sie angerührt? Durch die Begegnung mit einem Menschen oder durch eine Predigt… durch ein biblisches Wort. Vielleicht möchten Sie auch aufgrund einer familiären Situation in die Kirche eintreten oder wegen einer beruflichen Veränderung? Die Gründe können verschieden sein: Die evangelische Kirche hat Grund zur Freude, wenn Sie diesen Weg gehen wollen und bietet Ihnen an, Sie zu begleiten.
Mitglied werden sie durch Taufe. Bevor Sie getauft werden, ist es gut, wenn sie in den christlichen Glauben eingeführt werden. Dies kann zum Beispiel im Rahmen in unserer regelmäßigen Glaubenskurse geschehen. Wenden Sie sich gerne an uns, damit wir Ihnen Auskunft geben können, wie dies konkret gestaltet werden kann.
Die Taufe selbst findet in einem Gottesdienst statt und berechtigt sie unter anderem auch zur Teilnahme am Abendmahl oder zur Übernahme eines Patenamtes.
Sie sind aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten?
Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Wenden Sie sich gerne an uns Pfarrer:innen.
Wir bieten Ihnen gerne ein Gespräch an. Dies kann einen beratenden, informierenden, klärenden oder auch seelsorgerlichen Charakter haben. Ihre Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst gefeiert werden und wird mit der Teilnahme am Abendmahl vollzogen. Den Antrag auf Aufnahme/Wiederaufnahme können sie hier herunterladen.
Und übrigens: Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Eigentlich gibt es also keine „Kündigung“, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.